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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für Printerzeugnisse von dhpdesign

1.1 Geltungsbereich
§ 1
Diese AGB gelten ausschließlich für alle - auch zukünftigen - Verträge jeder Art zwischen dhpdesign und dem Kunden oder Lieferanten, der Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist, sowie juristischen Personen des öffentlichen Rechtes und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Diese AGB können im Internet unter www.dhpdesign.de jederzeit eingesehen und von dort ausgedruckt werden.

§ 2
Anderslautenden AGB des Kunden bzw. Lieferanten wird hiermit widersprochen. Solche AGB werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn dhpdesign dies schriftlich oder in elektronischer Form bestätigt. Die vorbehaltlose Annahme von Waren stellt keine solche Bestätigung dar. Kunde im Sinne dieser AGB sind Lieferanten und Abnehmer.

1.2 Verkaufsbedingungen
§ 1
Vertragsschluss

1. Angebote von dhpdesign sind freibleibend, soweit nicht schriftlich eine Bindung bestätigt wird.

2. Bestellungen des Kunden werden nur dann wirksam, wenn dhpdesign diese in Schriftform oder qualifizierter elektronischer Form im Sinne des Signaturgesetzes bestätigt.

3. Die zur Vertragsabwicklung erforderlichen Daten werden von dhpdesign gespeichert. Eine Weitergabe an Dritte zu kommerziellen Zwecken erfolgt nicht. Auf Verlangen werden diese Daten nebst diesen AGB dem Kunden per e-mail zugesandt. Von den weitergehenden Informationspflichten des § 312 e Abs. I Nr. 1 - 3 BGB ist dhpdesign freigestellt.

4. Wir sind berechtigt, sämtliche Ansprüche aus unserer Geschäftsbeziehung an Dritte abzutreten.

§ 2
Zahlung

1. Der vereinbarte Preis ist zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer fällig nach Erhalt der Ware bzw. gemäß individuellem Zahlungsziel.

2. Nach Ablauf einer Zahlungsfrist kommt der Kunde in Zahlungsverzug. Der Kunde hat während des Verzuges die Geldschuld in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz gemäß § 247 BGB, zu verzinsen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

3. Befindet sich der Kunde mit der Zahlung im Verzuge, ist dhpdesign

a) bis zur Begleichung der fälligen Rechnungsbeiträge einschließlich Verzugszinsen zu keiner weiteren Lieferung aus irgendeinem Vertrag verpflichtet und

b) nach eigener Wahl zum Rücktritt aus geschlossenen Verträgen oder zur Geltendmachung von Schadensersatz statt der Leistung berechtigt, wenn der Kunde nicht binnen 10 Tagen nach Erhalt einer berechtigten Mahnung Zahlung geleistet hat.

4. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, soweit diese von dhpdesign schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind oder gerichtliche Entscheidungsreife vorliegt.

5. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf dem selben Vertragsverhältnis beruht.

§ 3
Lieferung

1. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes in Schriftform oder elektronischer Form vereinbart ist, erfolgt die Lieferung frei Haus / Werk. Versandweg und Versandmittel sind der Wahl von dhpdesign überlassen.

2. a) Beim Versendungskauf geht die Sachgefahr mit der Übergabe der Ware an die zur Ausführung der Versendung bestimmte Person über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde mit der Annahme der Ware in Verzuge ist.

b) Soweit Abholung vereinbart ist, geht die Sachgefahr mit der Mitteilung der Bereitstellung an den Kunden über. Erfolgt die Abholung nicht termingerecht, ist dhpdesign nach angemessener Fristsetzung berechtigt, die Ware auf Kosten des Kunden zu versenden oder einzulagern.

3. Es gelten folgende, branchenübliche Abweichungen / Toleranzen als vereinbart:

a) Lieferfristen verlängern sich angemessen bei Eintritt höherer Gewalt und unvorhergesehenen, nach Vertragsschluss eingetretenen Hindernissen, die dhpdesign nicht zu vertreten hat (Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Störung der Verkehrswege). Dies gilt auch wenn diese Umstände bei den Lieferanten von dhpdesign und deren Unterlieferanten eintreten.

b) Dauert die Störung länger als 6 Wochen, sind sowohl der Kunde, als auch dhpdesign berechtigt, vom Vertrage zurückzutreten.

4. Bei jeder Lieferung von palettierter Ware hat der Kunde dhpdesign Zug-um-Zug die gleiche Anzahl gleichwertiger Paletten zurückzugeben, die er empfangen hat. dhpdesign führt über die in ihrem Eigentum stehenden Paletten für den Kunden ein Palettenkonto. Der Kunde erhält auf Wunsch einen Auszug dieses Palettenkontos.

5. Lieferfristen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich in Schriftform oder qualifizierter elektronischer Form als verbindlich zugesagt wurden. Ist eine Lieferfrist unverbindlich, wird eine Nachfrist von 14 Tagen in Lauf gesetzt. Nach Ablauf dieser Frist ist der Kunde berechtigt, dhpdesign eine angemessene Frist zur Lieferung zu setzen. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist kommt dhpdesign in Verzug.

§ 4
Sachmängelhaftung

1. Für besondere Eigenschaften einer Verpackung im Hinblick auf ihre Brauchbarkeit für einen bestimmten Verwendungszweck haftet dhpdesign nur nach entsprechender schriftlicher Zusicherung. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbungsaussagen durch dhpdesign stellen daneben keine vertragliche Beschaffenheitsangabe dar.

2. Der Auftraggeber hat die Vertragsmäßigkeit der Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall unverzüglich zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckfreigabe/Anerkennung des Freigabemusters auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem an die Druckfreigabe/Anerkennung des Freigabemusters anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers.

3. Garantien im Rechtssinne bedürfen einer ausdrücklichen, schriftlichen Erklärung durch dhpdesign.

4. Für Mängel der Ware leistet dhpdesign nach eigenem Ermessen und nach eigener Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

5. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung der Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden kein Rücktrittsrecht zu.

6. Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadenersatzanspruch wegen des Mangels zu.

7. a) Der Kunde muss einen offensichtlichen Mangel innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Empfang der Ware schriftlich anzeigen. Anderenfalls ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung an dhpdesign.

b) Einen nicht offensichtlichen ("versteckten") Mangel hat der Kunde innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Entdeckung dieses Mangels schriftlich anzuzeigen. Lit. a) gilt entsprechend.

8. Für branchenübliche und technisch nicht vermeidbare Abweichungen in Qualität und Ausführung (Handelsbräuche) übernimmt dhpdesign keine Haftung.

§ 5
Haftungsbeschränkungen

1. dhpdesign haftet für Schäden nach Maßgabe dieser Bedingungen auf der Grundlage des abgeschlossenen Vertrages aus jeglichem Rechtsgrund einschließlich Verzug, Schlechterfüllung und außervertraglicher Haftung,

a) ohne Begrenzung der Schadenshöhe für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit der gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten von dhpdesign sowie für schwerwiegendes Organisationsverschulden und für Personenschäden;

b) unter Begrenzung auf die vertragstypisch vorhersehbaren Schäden

aa) für jede leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten,

bb) für grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Erfüllungsgehilfen von dhpdesign - ausgenommen Personenschäden -,

cc) für Personenschäden, die auf einer verschuldensunabhängigen Pflichtverletzung (Haftung) beruhen,

c) in allen übrigen Fällen begrenzt auf den Betrag der vertraglichen Netto-Vergütung je Schadensfall. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt.

2. Schadensersatzansprüche verjähren nach einem Kalenderjahr ab Ablieferung der Sache oder Erbringung der Leistung unabhängig von einer Kenntnis des Kunden von Schadensursache und / oder Schadensverursacher. Die kurze Verjährungsfrist gilt nicht, falls auf Seiten von dhpdesign grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt, sowie bei einer von dhpdesign zu vertretenden Verletzung oder Tötung von Personen.

§ 6
Eigentumsvorbehalt

1. dhpdesign behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus eines laufenden Geschäftsbeziehung vor. Dies gilt auch, wenn einzelne Forderungen in laufende Rechnung (Kontokorrent) aufgenommen wurden und der Saldo anerkannt ist.

2. Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware ordnungsgemäß gegen Schäden und Diebstahl zu versichern und den Abschluss einer Versicherung dhpdesign nachzuweisen. Der Kunde tritt seine Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag hiermit im voraus an dhpdesign ab. dhpdesign nimmt diese Abtretung an.

3. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr berechtigt. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist ihm nicht gestattet. Der Kunde tritt schon jetzt die ihm aus der Veräußerung der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen gegen seine Kunden mit allen Nebenrechten an dhpdesign ab. dhpdesign nimmt diese Abtretung an. Der Kunde ist als Treuhänder für dhpdesign zur Einziehung der abgetretenen Forderungen solange berechtigt, wie er seinen Zahlungsverpflichtungen dhpdesign gegenüber nachkommt und nicht in Vermögensverfall gerät.

4. Übersteigt der Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 %, verpflichtet sich dhpdesign, die 110 % übersteigenden Sicherheiten freizugeben. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt dhpdesign.

5. Bei Verarbeitung oder Vermischung mit anderen, dhpdesign nicht gehörenden Sachen, wird dhpdesign Eigentümer oder Miteigentümer der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der von dhpdesign gelieferten Waren zu den Werten der sonstigen, verarbeiteten Gegenständen.

6. Sobald der Kunde in Zahlungsverzug und/oder in Vermögensverfall gerät, ist dhpdesign berechtigt, ohne weitere Fristsetzung und unter Ausschluss eines eventuell bestehenden Zurückbehaltungsrechtes die sofortige, einstweilige Herausgabe der gesamten, unter dem Eigentumsvorbehalt von dhpdesign stehenden Waren zu verlangen.

7. Der Kunde ist verpflichtet, dhpdesign einen Zugriff Dritter auf die Eigentums Vorbehaltsware sowie sonstige Beschädigungen der Ware unter Angabe von den, für eine Intervention notwendigen Unterlagen unverzüglich mitzuteilen.

§ 7
Schutzrechte

1. Liefert dhpdesign aufgrund von Vorgaben oder Unterlagen des Kunden, steht dieser dafür ein, dass im Zusammenhang mit seiner Lieferung oder Information keine Rechte Dritter verletzt werden. Der Kunde stellt dhpdesign von der Prüfung der Rechtslage frei.

2. Wird dhpdesign von einem Dritten wegen einer Schutzrechtsverletzung in Anspruch genommen, so ist der Kunde verpflichtet, dhpdesign auf erstes schriftliches Anfordern von diesen Ansprüchen und allen damit verbundenen Aufwendungen freizustellen.

1.4 / Erfüllungsort, Gerichtsstand, Nebenabreden

1. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen sowie sämtliche, sich ergebenen Streitigkeiten ist der Hauptsitz Staßfurt von dhpdesign.

2. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland in seiner jeweils aktuellen Fassung. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechtes vom 11. April 1980 über Verträge über den Internationalen Warenkauf ("CISG") sowie sonstige, internationale kauf- oder werkvertragsrechtliche Bestimmungen finden keine Anwendung.

3. Sollte eine Bestimmung des Vertrages oder dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Vereinbarungen im Übrigen. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.

4. Zusicherungen, Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform, wobei auf das Formerfordernis nur durch ausdrückliche, schriftliche Erklärung für den Einzelfall verzichtet werden kann.

5. Dem Vertragspartner ist bekannt, dass die von ihm bei der Aufnahme oder während der Geschäftsbeziehung angegebenen, personenbezogenen Daten von dhpdesign im Sinne von § 26 BDSG verarbeitet, insbesondere gespeichert, werden. Auf Verlangen werden diese AGB dem Kunden per e-mail zugesandt. Von den weitergehenden Informationspflichten des § 312 e Abs. I Nr. 1 - 3 BGB ist dhpdesign freigestellt.

Stand: 31.12.2010


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